Pflegerecht in der medizinischen Versorgung

Millionen Menschen lassen sich tagtäglich medizinisch behandeln – ohne sich ihrer umfangreichen Rechte und Pflichten bewusst zu sein. Chronische Erkrankungen bedeuten einen besonders großen Einschnitt im Leben. Umso wichtiger ist es für Betroffene, dass sie ihre Patientenrechte kennen und ihre Interessen geltend machen können, zum Beispiel, wenn sie ihren Pflegegrad beantragen. Zum Schutz von Patient*innen sind alle wichtigen Aspekte in der medizinischen Versorgung rechtlich geregelt – vom Krankengeld, über Schadensersatz bis hin zum Schwerbehindertenausweis.

Als MFA, Krankenschwester oder Krankenpfleger wurden Sie im Rahmen Ihrer Arbeit möglicherweise bereits mit dem Thema Patientenrecht oder Pflegerecht konfrontiert. Grundlegendes Wissen zu den Rechten in Medizin und Pflege unterstützt Sie dabei, Betroffenen hilfreiche Tipps und Anlaufstellen zu nennen.

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Die Grundlagen des Patientenrechts

Chronische Erkrankungen in Ausbildung, Studium und Beruf

Rechtliche Grundlagen Modul 2

Gesundheit und Rechte – was steht Patient*innen zu?

Rechtliche Grundlagen Modul 3


Die eigenen Rechte kennenlernen

Klauseln, Paragraphen und rechtliches Kauderwelsch: Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Recht ist nicht nur mühsam, sondern auch richtig kompliziert. Das zeigte das Ergebnis der Studie zu den Wirkungen des Patientenrechtegesetzes des IGES Instituts von 2016: Die meisten kennen ihre Rechte nur in Teilen – ein gutes Drittel der Befragten bewertet seine Kenntnisse zu Patientenrechten nur als ausreichend oder mangelhaft. Apropos: Was ist das Patientenrechtegesetz überhaupt?

Das sogenannte Patientenrechtegesetz trat als „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten“ im Jahre 2013 in Kraft und ist auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Es regelt insbesondere folgende Patientenrechte:

  • Das Recht auf Information und Aufklärung
  • Das Recht auf Selbstbestimmung
  • Das Recht auf sorgfältige und qualifizierte Behandlung
  • Das Recht auf freie Arztwahl
  • Das Recht auf Einsicht in die Patientenakte
  • Unterstützung durch die Krankenkasse

Die eigenen Patientenrechte durchsetzen

Patient*innen mit einer chronischen Erkrankung müssen sich besonders häufig mit Ärzt*innen, Kassen und Ämtern auseinandersetzen. Nicht immer läuft die Kommunikation dabei reibungslos, zum Beispiel, wenn ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden soll. Die dafür notwendige Einschätzung des Grads der Behinderung kann unter Umständen zu Uneinigkeit zwischen Betroffenen und Institutionen führen. Chronisch Erkrankte müssen in solchen Fällen Energie aufwenden, um ihre Patientenrechte durchzusetzen und Leistungen möglicherweise auch gegen Ablehnungsbescheide einzufordern.


Chronische Erkrankungen im Alltag

Krankheitsbedingte Einschränkungen oder gar Ausfälle können zu erheblichen Nachteilen für Betroffene führen – ganz gleich ob im Job, Studium oder in der Ausbildung. Neben dem Erhalt von Gesundheitsleistung und dem Schutz der Gesundheit ist nämlich auch die Sicherung des Lebensunterhaltes ein wesentlicher Bestandteil der Patientenrechte. Dies betrifft beispielsweise den Anspruch auf Krankengeld, den Verlust oder die Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Rehabilitationsmaßnahmen. Je nach Schwere der Beeinträchtigungen im Alltag stehen Patient*innen Pflegeleistungen zu. Die Pflegekasse betrachtet dazu verschiedene Lebensbereiche, insbesondere, wie gut sich Betroffene selbst versorgen können.

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Prozentuale Gewichtung der Lebensbereiche Mobilität (10 %), kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen (15 %), Selbstversorgung (40 %), Bewältigung von und selbstständiger Umgang von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %) und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)


Im Beruf

Egal ob Voll- oder Teilzeit: Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmende ab dem Zeitpunkt der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit das Recht auf Lohnfortzahlung über einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Im Zuge einer chronischen Erkrankung oder ab einem gewissen Grad der Behinderung erhalten gesetzlich Versicherte den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.


Im Studium

Auch im Studium greift das Pflegerecht: Studierende mit physischen, psychischen und insbesondere chronischen Beeinträchtigungen erhalten bei einem behinderungsbedingten Mehrbedarf eine finanzielle Unterstützung durch den zuständigen Kostenträger (z. B. BAföG-Amt, Kranken- und Pflegekasse) sowie Ermäßigungen oder Befreiungen von bestimmten Leistungen, wie Semesterticket, Rundfunkbeitrag oder Studiengebühren.


In der Ausbildung

Verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von Auszubildenden und deren Unternehmen sowie zur Förderung des betrieblichen Eingliederungsmanagements werden von dem 2004 verabschiedeten „Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“ geregelt.



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